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Gebührenordnung

 

·       Mitgliedsbeitrag pro Jahr (gemäß Beschluss Mitgliederversammlung 14.02.2018)

                

Erwachsene                                                                               180,00 €

Ehepaare /eheähnliche Partnerschaften pro Person       165,00 €

Auszubildende und Studenten

(bis Vollendung des 25. Lebensjahr)                                      87,50 €

1. Kind / Jugendliche                                                                 75,00 €

2. Kind / Jugendliche                                                                 65,00 €

3. Kind / Jugendliche                                                                  50,00 €

inaktive Mitglieder                                                                     40,00 €

Zweitmitgliedschaft Jugendliche                                            35,00 €

Trainingsgebühren Jugendliche                                              80,00 €

Verwaltungsgebühren für Nichtteilnahme LEZ                    15,00 €

Die Beiträge werden laut Satzung jährlich am 15.03. per Lastschrifteinzugsverfahren (LEZ) eingezogen. Von Mitgliedern, die ihre Zustimmung zum LEZ nicht erteilt haben, wird eine Verwaltungsgebühr von 15,00 €/Jahr (lt. Beschluss JHV vom 09.12.1992) erhoben. Bei Nichtzahlung wird lt. Satzung für jeden weiteren Monat ein Säumniszuschlag von 5,00 €/Monat erhoben.

 

·       Jährliche Arbeitsstunden auf der Platzanlage

Von jedem Mitglied sind ab der Vollendung des 15. bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres jährlich folgende Arbeitsstunden zu leisten: 4 Stunden im Frühjahr, 2 Stunden im Herbst. Die genauen Tage werden rechtzeitig vorher bekanntgegeben.            

Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit 12,00 € pro Stunde berechnet. Der sich ergebende Betrag wird im November des laufenden Jahres per LEZ eingezogen.
Bei Kündigung ist der Arbeitsdienst in dem laufenden Jahr noch zu leisten.

 

·       Gebühren für Gastspieler (Nichtmitglieder) pro Person und Stunde

Erwachsene                                                                             5,00 €

Jugendliche                                                                            2,50 €

 

·       Schlüssel für die Tennisanlage

 

Für den Platzschlüssel, der den Zutritt zur Anlage, zu Umkleideräumen und Sanitäranlagen ermöglicht, ist ein Schlüsselpfand von 10,00 € zu entrichten. Mit Erhalt des Schlüssels verpflichtet sich das Mitglied, vor Verlassen der Anlage alle Türen ordnungsgemäß abzuschließen. Der Platzschlüssel ist bei Beendigung der Mitgliedschaft gegen Rückerstattung des Schlüsselpfandes zurückzugeben.

 

·       Einverständniserklärung               

 

Bei Veranstaltungen des TC Rhein-Lahn werden üblicherweise Fotos gemacht, die ggf. veröffentlicht werden. Mit der Abgabe des Aufnahmeantrags erklärt sich das Mitglied damit einverstanden, andernfalls ist Widerspruch einzulegen.